Nachtrag: 27.11.2006 Nummer 1

Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76 Abs. 1 Satz 2 der SächsGemO zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2007 eingegangen sind.