Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

1.       Der Stadtrat beschließt, das kommunale Flurstück Nr. 24 der Gemarkung Großsedlitz (Neubauernweg 5) zum nächstmöglichen Zeitpunkt nicht weiter anteilig als Garagenstandort sondern insgesamt zur Wohnbaulandentwicklung zu nutzen.

 

2.       Der Stadtrat beschließt, in Abweichung von § 15 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) die Besitzer der Garagen auf dem Grundstück Neubauernweg 5 von der Pflicht zur hälftigen Übernahme der Abrisskosten freizustellen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

22

JA-Stimmen

22

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0