Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beauftragt die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH (WVH),

·         die Befugnis zum Abschluss eines Anstellungsvertrages mit dem Geschäftsführer der WVH durch Gesellschafterbeschluss auf den Aufsichtsrat der WVH zu übertragen und

·         dem Aufsichtsrat der WVH aufzugeben, einen Personalausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates, seinem Stellvertreter und einem weiteren Mitglied des Aufsichtsrates, welches durch Beschlussfassung des Aufsichtsrates bestimmt wird, zu bilden.

 

Der Personalausschuss hat die Aufgabe, die Anstellungsbedingungen mit dem Geschäftsführer der WVH auszuhandeln und den Beschluss des Aufsichtsrates zum Abschluss eines Anstellungsvertrages vorzubereiten, sowie die Anstellungsbedingungen mit den  Geschäftsführern der Tochterunternehmen der WVH auszuhandeln und den Beschluss des Aufsichtsrates bezüglich der Zustimmung zum Abschluss der Anstellungsverträge vorzubereiten.


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

20

JA-Stimmen

20

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0