Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur

Errichtung von vier Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen;

Beethovenstraße 13/15;

01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 447 und 448;

Gemarkung Heidenau

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO mit folgenden Auflagen zu erteilen:

-          Die Gebäude in 1. Baureihe dürfen nur mit der jeweils gleichen Anzahl an Vollgeschossen errichtet werden, wobei minimal zwei Vollgeschosse und maximal drei Vollgeschosse zulässig sind.

-          Die Gebäude in 2. Baureihe dürfen nur mit der jeweils gleichen Anzahl an Vollgeschossen errichtet werden, wobei minimal ein Vollgeschoss und maximal zwei Vollgeschosse zulässig sind.

-          Die Anzahl der Vollgeschosse der Gebäude in 2. Baureihe muss jeweils um ein Vollgeschoss hinter der Anzahl der Vollgeschosse der Gebäude in 1. Baureihe zurückbleiben.


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

22

JA-Stimmen

22

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0