Sitzung: 23.02.2006 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 027/2006
Der Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur
Errichtung von vier Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen;
Beethovenstraße 13/15;
01809 Heidenau;
Flurstücke
Nr. 447 und 448;
Gemarkung
Heidenau
das
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
§ 69 Abs. 1 SächsBO mit folgenden Auflagen zu erteilen:
-
Die Gebäude in 1.
Baureihe dürfen nur mit der jeweils gleichen Anzahl an Vollgeschossen errichtet
werden, wobei minimal zwei Vollgeschosse und maximal drei Vollgeschosse
zulässig sind.
-
Die Gebäude in 2.
Baureihe dürfen nur mit der jeweils gleichen Anzahl an Vollgeschossen errichtet
werden, wobei minimal ein Vollgeschoss und maximal zwei Vollgeschosse zulässig
sind.
-
Die Anzahl der
Vollgeschosse der Gebäude in 2. Baureihe muss jeweils um ein Vollgeschoss
hinter der Anzahl der Vollgeschosse der Gebäude in 1. Baureihe zurückbleiben.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
22 |
JA-Stimmen |
22 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |