Sitzung: 09.02.2006 2004-2009 Bauausschuss
Der Bauamtsleiter
informiert über
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den Antrag auf
Vorbescheid nach § 75 SächsBauO zur (Posteingang 31.Jan.2006)
Errichtung von vier Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen
auf dem Grundstück Beethovenstr. 13/15, Fl. Nr. 447 und 448 Gem. Heidenau.
Da der Bauantragsteller, der das seit mehreren Jahren brachgefallene Grundstück
zum Zweck eigentumsorientierter Wohnbebauung erworben hat, großes Interesse an
einem möglichst kurzfristig erlassenen Bauvorbescheid hat, wird dieser Antrag
dem Bauausschuss in der heutigen Sitzung vorgestellt und dem Stadtrat in der
Sitzung am 23.Febr.2006 zur Beschlussfassung vorgelegt;
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den 1. Nachtrag zur
Baugenehmigung vom 27.Juli 2005 zum
Neubau eines Dialyse-Zentrums,
Dresdner Str./Pillnitzer Straße
Fl. 36, 37, 38, 39/1 Gem. Mügeln
zur geänderten Fassadengestaltung des Gebäudes.
Ursprünglich wies die Hälfte der Gebäudeabschnitte prägende Glasfassaden mit
teilweiser
Lichtdurchlässigkeit und passiver Sonnenergiegewinnung auf.
Im Ergebnis weiterer Untersuchungen sollen nunmehr zum einen
geschossübergreifende Fensterbänder mit geschossteilenden Glaspanelen errichtet
werden sowie zum anderen zwischen den Fensterreihen vorgefertigte Betonplatten
mit außenliegender Wärmedämmung, hinterlüfteter Fassade und hellen
Fassadenplatten aus Glas bzw. Aluminium zum Einsatz kommen.
Die Mitglieder des Bauausschusses bringen in einer ausgiebigen Diskussion ihr
Unverständnis zu der veränderten Fassadengestaltung zum Ausdruck und können
sich damit nicht einverstanden erklären.
Der Bauamtsleiter weist nochmals darauf hin, dass eine Verunstaltung durch die
Fassadenveränderung nicht vorliegt.
Der Vorsitzende legt fest, dass zur Beteiligung des Stadtrates die Verwaltung
in die Sitzung des Stadtrates am 23.Febr.2006
eine Beschlussvorlage zu dem 1.Nachtrag zur Baugenehmigung -
Stellungnahme der Gemeinde auf die Tagesordnung stellen wird.
Der Vorsitzende setzt
weiterhin die Anwesenden über den derzeitigen Arbeitsstand zum Bebauungsplan M
08/1 – „Interkommunales Gewerbegebiet Dresden/Heidenau“ in Kenntnis. Der
vorliegende Grünordnungsplan bringt erhebliche Eingriffe in die Natur mit sich.
Der weitere Verfahrensweg
unterliegt derzeit einer Prüfung.
Seitens der Kämmerin wird
die Information gegeben, dass der Haushaltsplan 2006 der Stadt Heidenau seit
dem 08.Febr.2006 Rechtskraft besitzt.
Der Erste Beigeordnete gibt
bekannt, dass im Zusammenhang mit der Abwasserüberleitung nach Dresden im
Kreuzungsbereich Schmiedestraße /Naumannstraße ab 30.Jan.2006 für
voraussichtlich ca. 4 Wochen eine Verkehrsraumeinschränkung besteht.
Stadtrat Schönfeld fragt
nach, ob es neue Erkenntnisse hinsichtlich Bebauung Pirnaer Str. 8 gibt.
Stadtrat Mildner verweist
auf die Räum- und Streupflichten der Anlieger gemäß der
Straßenreinigungssatzung der Stadt Heidenau.