Der Bauamtsleiter informiert über

 

·         den Antrag auf Vorbescheid nach § 75 SächsBauO zur (Posteingang 31.Jan.2006)
Errichtung von vier Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen
auf dem Grundstück Beethovenstr. 13/15, Fl. Nr. 447 und 448 Gem. Heidenau.
Da der Bauantragsteller, der das seit mehreren Jahren brachgefallene Grundstück zum Zweck eigentumsorientierter Wohnbebauung erworben hat, großes Interesse an einem möglichst kurzfristig erlassenen Bauvorbescheid hat, wird dieser Antrag dem Bauausschuss in der heutigen Sitzung vorgestellt und dem Stadtrat in der Sitzung am 23.Febr.2006 zur Beschlussfassung vorgelegt;

 

·         den 1. Nachtrag zur Baugenehmigung vom 27.Juli 2005 zum
Neubau eines Dialyse-Zentrums,
Dresdner Str./Pillnitzer Straße
Fl. 36, 37, 38, 39/1 Gem. Mügeln
zur geänderten Fassadengestaltung des Gebäudes.
Ursprünglich wies die Hälfte der Gebäudeabschnitte prägende Glasfassaden mit teilweiser
Lichtdurchlässigkeit und passiver Sonnenergiegewinnung auf.
Im Ergebnis weiterer Untersuchungen sollen nunmehr zum einen geschossübergreifende Fensterbänder mit geschossteilenden Glaspanelen errichtet werden sowie zum anderen zwischen den Fensterreihen vorgefertigte Betonplatten mit außenliegender Wärmedämmung, hinterlüfteter Fassade und hellen Fassadenplatten aus Glas bzw. Aluminium zum Einsatz kommen.
Die Mitglieder des Bauausschusses bringen in einer ausgiebigen Diskussion ihr Unverständnis zu der veränderten Fassadengestaltung zum Ausdruck und können sich damit nicht einverstanden erklären.
Der Bauamtsleiter weist nochmals darauf hin, dass eine Verunstaltung durch die Fassadenveränderung nicht vorliegt.
Der Vorsitzende legt fest, dass zur Beteiligung des Stadtrates die Verwaltung in die Sitzung des Stadtrates am 23.Febr.2006  eine Beschlussvorlage zu dem 1.Nachtrag zur Baugenehmigung - Stellungnahme der Gemeinde auf die Tagesordnung stellen wird.

 

Der Vorsitzende setzt weiterhin die Anwesenden über den derzeitigen Arbeitsstand zum Bebauungsplan M 08/1 – „Interkommunales Gewerbegebiet Dresden/Heidenau“ in Kenntnis. Der vorliegende Grünordnungsplan bringt erhebliche Eingriffe in die Natur mit sich.

Der weitere Verfahrensweg unterliegt derzeit einer Prüfung.

 

Seitens der Kämmerin wird die Information gegeben, dass der Haushaltsplan 2006 der Stadt Heidenau seit dem 08.Febr.2006 Rechtskraft besitzt.

 

Der Erste Beigeordnete gibt bekannt, dass im Zusammenhang mit der Abwasserüberleitung nach Dresden im Kreuzungsbereich Schmiedestraße /Naumannstraße ab 30.Jan.2006 für voraussichtlich ca. 4 Wochen eine Verkehrsraumeinschränkung besteht.

 

Stadtrat Schönfeld fragt nach, ob es neue Erkenntnisse hinsichtlich Bebauung Pirnaer Str. 8 gibt.

 

Stadtrat Mildner verweist auf die Räum- und Streupflichten der Anlieger gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Heidenau.