Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan G 21/1 „Höhenweg“ mit folgendem Geltungsbereich aufzustellen:

 

Gemarkung Gommern,

Flurstück Nr. 387 d.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

16

NEIN-Stimmen

1

Enthaltungen

0