Beschluss:

 

 

1.  Der Stadtrat beschließt, dass zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Nr. 3, 1. Teilsatz Baugesetzbuch alter Fassung (BauGB a.F.) und der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB a.F. zum erneut geänderten Entwurf des Bebauungsplanes KS 02/1 „Bäckerweg“ vom September 2005 keine Abwägung erforderlich ist (s. Anlage 164/2005-1).

 

2.  Der Stadtrat beschließt, die Anregungen der Bürger gemäß § 13 Nr. 2, 1. Teilsatz BauGB a.F. zum erneut geänderten Entwurf des Bebauungsplanes KS 02/1 „Bäckerweg“ vom September 2005 entsprechend des Einzelbeschlusses abzuwägen (s. Anlagen 164/2005-2 und 164/2005-3).

 


Abwägungsbeschluss gem. Anlage 164/2005-3 zur Beschlussvorlage:

 

Der Stadtrat beschließt, mit Bezug auf die Erläuterung den Anregungen insofern zu folgen, dass ein Hinweis auf die über das Grundstück Pechhüttenstraße 13 führende grundbuchlich gesicherte Zuwegung zum Grundstück Pechhüttenstraße 13 a in die Begründung aufgenommen wird.

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

17

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

17

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0