Der Stadtrat nimmt zur
Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76 Abs. 1 Satz 2 der SächsGemO zur
Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2006 eingegangen sind.
Der Stadtrat nimmt zur
Kenntnis, dass keine Einwendungen gemäß § 76 Abs. 1 Satz 2 der SächsGemO zur
Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2006 eingegangen sind.