Sitzung: 29.09.2005 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 092/2005
Der Stadtrat bestätigt die als Anlage beigefügte Globalberechnung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Heidenau mit Bearbeitungsstand Januar 2005 als Grundlage gemäß § 18 Abs. 2 SächsKAG für die Erhebung von Abwasserbeiträgen nach den § 17 ff. SächsKAG. Die Globalberechnung stimmt aus heutiger prognostischer Sicht sowohl bezüglich des höchstzulässigen und des (höchstzulässigen) angemessenen Betriebskapitals als auch bezüglich der Summe der Bemessungseinheiten mit den Planungen der Stadt Heidenau überein und erstreckt sich über einen Prognosezeitraum bis zum 31. Dezember 2012.
Als
höchstzulässiges Betriebskapital wird ein Betrag von 30.086.769 € festgesetzt.
Das
(höchstzulässige) angemessene Betriebskapital wird auf 15.925.658 €
festgesetzt.
Unter
Berücksichtigung der Summe der Bemessungseinheiten von 5.296.539,78 m² ergibt
sich ein (höchstzulässiger) angemessener Beitragssatz von 3,01 € je m²
Nutzungsfläche.
Der
angemessene Beitragssatz ist im § 31 der Neufassung der Satzung über die
öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) auf 2,95 € je m²
Nutzungsfläche festzusetzen.
Unter Berücksichtigung der
Summe der Bemessungseinheiten von 5.296.539,78 m² ergibt sich ein angemessenes
Betriebskapital von 15.624.792,35 €, dass im § 20 Abs. 2 der Neufassung der
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS)
festzusetzen ist.
Es
wird festgestellt, dass der in der Neufassung der Satzung über die öffentliche
Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) festzusetzende Beitragssatz von
2,95 € je m² Nutzungsfläche auch angemessen im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 2
SächsKAG ist. Der Beitragssatz führt im vom Aufgabenträger bestimmten
Investitionszeitraum (Prognosezeitraum bis 31.12.2012) zu einem Beitragsaufkommen,
das den Finanzbedarf für Investitionen in diesem Zeitraum nicht wesentlich
übersteigt.
Die „Globalberechnung für
die Abwasserbeseitigung der Stadt Heidenau“ ist der Niederschrift als Anlage
beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
21 |
JA-Stimmen |
18 |
NEIN-Stimmen |
3 |
Enthaltungen |
0 |