Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat bestätigt die als Anlage beigefügte Globalberechnung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Heidenau mit Bearbeitungsstand Januar 2005 als Grundlage gemäß § 18 Abs. 2 SächsKAG für die Erhebung von Abwasserbeiträgen nach den § 17 ff. SächsKAG. Die Globalberechnung stimmt aus heutiger prognostischer Sicht sowohl bezüglich des höchstzulässigen und des (höchstzulässigen) angemessenen Betriebskapitals als auch bezüglich der Summe der Bemessungseinheiten mit den Planungen der Stadt Heidenau überein und erstreckt sich über einen Prognosezeitraum bis zum 31. Dezember 2012.

 

Als höchstzulässiges Betriebskapital wird ein Betrag von 30.086.769 € festgesetzt.

 

Das (höchstzulässige) angemessene Betriebskapital wird auf 15.925.658 € festgesetzt.

 

Unter Berücksichtigung der Summe der Bemessungseinheiten von 5.296.539,78 m² ergibt sich ein (höchstzulässiger) angemessener Beitragssatz von 3,01 € je m² Nutzungsfläche.

 

Der angemessene Beitragssatz ist im § 31 der Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) auf 2,95 € je m² Nutzungsfläche festzusetzen.

 

Unter Berücksichtigung der Summe der Bemessungseinheiten von 5.296.539,78 m² ergibt sich ein angemessenes Betriebskapital von 15.624.792,35 €, dass im § 20 Abs. 2 der Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) festzusetzen ist.

 

Es wird festgestellt, dass der in der Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) festzusetzende Beitragssatz von 2,95 € je m² Nutzungsfläche auch angemessen im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 2 SächsKAG ist. Der Beitragssatz führt im vom Aufgabenträger bestimmten Investitionszeitraum (Prognosezeitraum bis 31.12.2012) zu einem Beitragsaufkommen, das den Finanzbedarf für Investitionen in diesem Zeitraum nicht wesentlich übersteigt.

 


 

 

Die „Globalberechnung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Heidenau“ ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

21

JA-Stimmen

18

NEIN-Stimmen

3

Enthaltungen

0