Sitzung: 30.06.2005 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 077/2005
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
zum
Neubau
eines Lebensmittelmarktes mit Bäckerei und eines Getränkemarktes mit
Fleischerei;
Gabelsbergerstraße
8, 01809 Heidenau;
Flurstück
Nr. 228/3 (z.T.);
Gemarkung
Heidenau
das
Einvernehmen der Gemeinde nach § 145 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und
§ 36 BauGB sowie § 69 Abs. 1 SächsBO mit folgenden Auflagen zu
erteilen:
- Die Bestätigung des Straßenbauamtes Dresden, dass die Vorplanungsvarianten 2.1 bzw. 2.2 zum Ausbau der B bzw. S 172 in Heidenau (müglitz- und eisenbahnnahe Teilumverlegung) einschließlich der entsprechenden Umbindung der Hauptstraße auch bei Fortführung der Straßenplanung, die gegebenenfalls mit gewissen Trassenverschiebungen verbunden ist, durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt wird, ist aus städtebaulichen Gründen der Stadt nachzureichen.
- Die
Wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 13 Sächsisches Wassergesetz bezüglich der
Versickerung des Niederschlagswassers der Parkplatzflächen ist nach Erteilung
durch die zuständige Wasserbehörde aus Gründen der Erschließungssicherheit der
Stadt nachzureichen.
- Die Begrünung vor allem mittels baugestalterisch gliedernder und ökologisch wirksamer Baumstandorte insbesondere des Parkplatzbereiches ist im Rahmen der Freianlagenplanung und deren Ausführung mit der Stadt Heidenau abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
19 |
JA-Stimmen |
14 |
NEIN-Stimmen |
3 |
Enthaltungen |
2 |