Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Bäckerei und eines Getränkemarktes mit Fleischerei;

Gabelsbergerstraße 8, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 228/3 (z.T.);

Gemarkung Heidenau

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 145 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 36 BauGB sowie § 69 Abs. 1 SächsBO mit folgenden Auflagen zu erteilen:

 

- Die Bestätigung des Straßenbauamtes Dresden, dass die Vorplanungsvarianten 2.1 bzw. 2.2 zum Ausbau der B bzw. S 172 in Heidenau (müglitz- und eisenbahnnahe Teilumverlegung) einschließlich der entsprechenden Umbindung der Hauptstraße auch bei Fortführung der Straßenplanung, die gegebenenfalls mit gewissen Trassenverschiebungen verbunden ist, durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt wird, ist aus städtebaulichen Gründen der Stadt nachzureichen.

 

- Die Wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 13 Sächsisches Wassergesetz bezüglich der Versickerung des Niederschlagswassers der Parkplatzflächen ist nach Erteilung durch die zuständige Wasserbehörde aus Gründen der Erschließungssicherheit der Stadt nachzureichen.

 

- Die Begrünung vor allem mittels baugestalterisch gliedernder und ökologisch wirksamer Baumstandorte insbesondere des Parkplatzbereiches ist im Rahmen der Freianlagenplanung und deren Ausführung mit der Stadt Heidenau abzustimmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

19

JA-Stimmen

14

NEIN-Stimmen

3

Enthaltungen

2