Sitzung: 26.05.2005 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 061/2005/1
Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt, gemäß § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch alter Fassung (BauGB a.F.) die Anregungen der Bürger sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen zum Entwurf des Bebauungsplanes KS 02/1 „Bäckerweg“ (Anlage 061/1/1) entsprechend der bauplanungsrechtlichen Einzelbeschlüsse (Anlage 061/1/2) und im Zusammenhang mit dem Landschaftsschutzgebietsausgliederungsverfahren (Anlage 061/1/3) entsprechend der naturschutzrechtlichen Einzelbeschlüsse (Anlage 061/1/4) abzuwägen.
2. Der Stadtrat beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes KS 02/1 „Bäckerweg“ entsprechend des Abwägungsergebnisses zu ändern.
3. Der Stadtrat beschließt, gemäß § 3 Abs. 3 BauGB a.F. die erneute Beteiligung der Bürger, gemäß § 4 BauGB a.F. die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie gemäß § 2 Abs. 2 BauGB a.F. die erneute Beteiligung der Nachbarkommunen zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes KS 02/1 „Bäckerweg“ mit der Beschränkung auf die geänderten Teile durchzuführen.
Die einzelnen
Abwägungsbeschlüsse sind in den Anlagen 61/1/1 bis 61/1/4 wiedergegeben.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
22 |
JA-Stimmen |
22 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |