Sitzung: 17.02.2005 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 003/2005
Der
Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, für die Ermittlung und Erhebung des
Aufwandes des Ausbaus der Dohnaer Straße von der B 172 bis zur Pirnaer Straße
gemäß Anlage 1 nach § 27 Abs. 3 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG)
i.V.m. § 14 Abs. 1 der Satzung der Stadt Heidenau zur Erhebung von Beiträgen
für Verkehrsanlagen vom 25. April 2002 (Straßenbaubeitragssatzung) einen
Abschnitt zu bilden. Die skizzenhafte Darstellung des Abschnitts gemäß Anlage 1
ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
20 |
JA-Stimmen |
20 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |