Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, für die Ermittlung und Erhebung des Aufwandes des Ausbaus der Dohnaer Straße von der B 172 bis zur Pirnaer Straße gemäß Anlage 1 nach § 27 Abs. 3 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i.V.m. § 14 Abs. 1 der Satzung der Stadt Heidenau zur Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen vom 25. April 2002 (Straßenbaubeitragssatzung) einen Abschnitt zu bilden. Die skizzenhafte Darstellung des Abschnitts gemäß Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

20

JA-Stimmen

20

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0