Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

    

Der Bauausschuss  beschließt, dem  Antrag auf  Vorbescheid nach  § 66

Sächsische Bauordnung 1999 (SächsBO 99) das Einvernehmen der Gemeinde

nach  § 36  Baugesetzbuch (BauGB)  und §  69 Abs. 1 sowie § 77 Abs. 1

Sächsische Bauordnung 2004 (SächsBO 04) für den

     

     Neubau eines Einkaufsmarktes,

     August-Bebel-Straße 20,

     Flurstücke  Nr. 232/10,  232/11, 433/5,  437b Gemarkung  Gommern  und

     Flurstücke Nr. 440, 441/5 Gemarkung Mügeln,

     

zu erteilen.