Sitzung: 25.11.2004 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 118/2004/V
Beschluss:
Der Stadtrat
beauftragt die Gesellschafterversammlung den Gesellschaftsvertrag der WVH
Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH in der neu
gefassten Form vom 01.03.1999, geändert mit Beschluss des Stadtrates Nr.
207/2001 vom 29.11.2001 und Nr. 110/2002 vom 29.08.2002 an das Gesetz zur
Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts und des Sächsischen Wassergesetzes
vom 04.03.2003 und insbesondere dem § 96 Abs. 2 SächsGemO gemäß Anlage 1
anzupassen.
Es ist zu beachten, dass
bei der Neufassung des Gesellschaftsvertrages die Streichung der örtlichen
Rechnungsprüfung vorgenommen wird.