Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beauftragt die Gesellschafterversammlung den Gesellschaftsvertrag der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH in der neu gefassten Form vom 01.03.1999, geändert mit Beschluss des Stadtrates Nr. 207/2001 vom 29.11.2001 und Nr. 110/2002 vom 29.08.2002 an das Gesetz zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts und des Sächsischen Wassergesetzes vom 04.03.2003 und insbesondere dem § 96 Abs. 2 SächsGemO gemäß Anlage 1 anzupassen.


Es ist zu beachten, dass bei der Neufassung des Gesellschaftsvertrages die Streichung der örtlichen Rechnungsprüfung vorgenommen wird.