Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 00, Enthaltungen: 00, 23 :00 :00

 

     Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt:

     

     1. Die Industriebrache der ehemaligen Dresden Beton AG und anliegende

        Flächen werden auf der Grundlage der öffentlich-rechtlichen

        Vereinbarungen nach 2. und des Rahmenplanes Nr. 765 der Landes-

        hauptstadt Dresden sowie den Bebauungsplänen M08/01 (Teilbereich

        Heidenau) und Nr. 99 Dresden-Sporbitz Nr. 3 (Teilbereich Dresden)

        gemeinsam mit der Landeshauptstadt Dresden zum "Interkommunalen

        Gewerbepark Dresden/Heidenau" entwickelt.

     

     2. Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Regelung der Zusammenarbeit

        der Entwicklung des "Interkommunalen Gewerbeparkes Dresden/

        Heidenau" zwischen der Stadt Heidenau und der Landeshauptstadt

        Dresden die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen gemäß den

        Anlagen 1 und 2 abzuschließen.

     

     3. Die für die Durchführung des Projektes von der Stadt Heidenau not-

        wendigen Haushaltsmittel in Höhe von 535.000,00 Euro sind in den

        Haushaltsplänen ab dem Haushaltsjahr 2005 einzustellen.

     

     4. Der Beschluss zu 1. erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung

        von Fördermitteln für das Projekt.