Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 00, Enthaltungen: 00, 11 :00 :00

 

     Der Bauausschuss beschließt dem Antrag auf Vorbescheid nach § 66

     Sächsische Bauordnung (SächsBO) das Einvernehmen der Gemeinde nach §

     36 BauGB und § 67 Abs. 5 Pkt. 2 SächsBO für den

 

                Neubau eines Geschäftshauses (Netto-Markt)

                in Heidenau, Dresdner St. 58/60

                Fl.Nr. 301s und 301/18 - Gemarkung Mügeln

 

     nicht  zu erteilen.