Sitzung: 16.09.2004 2004-2009 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 00, Enthaltungen: 00, 11 :00 :00
Vorlage: 95/2004/V
Der Bauausschuss beschließt dem Antrag auf Vorbescheid nach § 66
Sächsische Bauordnung (SächsBO) das Einvernehmen der Gemeinde nach §
36 BauGB und § 67 Abs. 5 Pkt. 2 SächsBO für den
Neubau eines Geschäftshauses
(Netto-Markt)
in Heidenau, Dresdner St. 58/60
Fl.Nr. 301s und 301/18 -
Gemarkung Mügeln
nicht zu erteilen.