Veröffentlichung des Entwurfs zum Bebauungsplan M 13/1 „MAFA-Park“ in der Fassung vom 07.07.2023 im Verfahren nach § 8 Baugesetzbuch (BauGB) Öffentliche Auslegung gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit (i.V.m.) § 4a BauGB
Der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner Sitzung am 29.10.2020 beschlossen, den Bebauungsplan M 13/1 “Ehemalige Maschinenfabrik“ neu aufzustellen (Vorlagen-Nr. 107/2020).
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 8,5 Hektar (ha) umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Mügeln: 356/b, 358/c (Teilfläche), 358/e, 358/f, 359/a, 359/c, 359/d, 361, 361/a, 361/b, 362/b, 362/d, 362/e, 362/1, 362/2, 362/3, 387/1, 387/2, 388/1, 388/2, 390/1, 390/2, 390/3, 390/4, 392/f, 396, 414/1 (Teilfläche), 414/2, 415/2, 426 (Teilfläche). Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches in der Planzeichnung.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Mügeln zwischen der Bahntrasse im Nord/ Nordosten, der Mühlenstraße im Süden/ Südosten und der August-Bebel-Straße im Westen. Der Mühlgraben verläuft teilweise oberirdisch und teilweise verrohrt durch das Plangebiet.
Ziele und Zweck der Planung:
• Schaffung der planungsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen für eine bauliche Entwicklung des MAFA-Areals (Wohn-/ Mischgebiet; Gemeinbedarfs-/ Grün- und Verkehrsflächen),
• Herstellung einer städtebaulichen Ordnung mit einer dem Standort entsprechenden, städtebaulich-freiräumlichen Qualität,
• Herstellung einer stadträumlichen Verknüpfung mit angrenzenden Quartieren,
• die Revitalisierung von Flächen,
• die Umsetzung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes unter Berücksichtigung von Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sowie
• die Sicherung der Verkehrs- und Medienerschließung.
In der Sitzung des Stadtrates am 24.06.2021 wurde die Bezeichnung des Bebauungsplanes in B-Plan M 13/1 „MAFA-Park“ geändert (Vorlagen-Nr. 103/2021), der Vorentwurf in der Fassung vom (i.d.F.v.) 30.04.2021, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung mit dem Umweltbericht, dem Grünordnungsplan sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung gebilligt und zur Offenlage bestimmt (Vorlagen-Nr.: 106/2021). In der öffentlichen Sitzung am 16.12.2021 hat der Stadtrat der Stadt Heidenau die Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes M 13/1 „MAFA-Park“ i.d.F.v. 30.04.2021 beschlossen (Vorlagen-Nr. 171/2021).
Bei der Erarbeitung des Entwurfs waren sich aus der Abwägung ergebende Änderungen, die Erfordernisse aus den noch nicht fertig gestellten Gutachten sowie weitere, aus städtebaulicher Sicht erforderliche Belange zu berücksichtigen. Dies betraf im Wesentlichen folgende Belange:
In der Stadtratssitzung am 28.09.2023 (Vorlagen-Nr.: 086/2023) wurde der Entwurf des Bebauungsplanes M 13/1 „MAFA-Park“ i.d.F.v. 07.07.2023 bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung mit den dazugehörigen Anlagen, gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung bestimmt.
Während der Veröffentlichungsfrist im Zeitraum
vom 30.10.2023 bis einschließlich 04.12.2023
können die im Folgenden benannten Unterlagen des Entwurfs zum Bebauungsplan M 13/1 „MAFA-Park“ i.d.F.v. 07.07.2023:
- Planzeichnung mit den Textlichen Festsetzungen,
- Begründung mit Anlagen,
- Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Anlagen
- Erschließungsplanung mit Anlagen sowie
- die Gutachten zu Altlastenbelastung und Boden sowie Schall und
- die Wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
Anlagen des Entwurfs des Bebauungsplans M 13/1 "MAFA-Park":
BP 13/1 “MAFA-Park“ Entwurf i. d. F. v. 07.07.23 - Planzeichnung
BP 13/1 “MAFA-Park“ Entwurf i. d. F. v. 07.07.23 - Textliche Festsetzungen
BP 13/1 “MAFA-Park“ Entwurf i. d. F. v. 07.07.23 - Anl. 1 BP-Masterplan
BP 13/1 “MAFA-Park“ Entwurf i. d. F. v. 07.07.23-Anl. 2 BP-Kulturdenkmale
BP 13/1 “MAFA-Park“ Entwurf i. d. F. v. 07.07.23 - Anl. 3 BP-Stellplatznachweis
BP 13/1 “MAFA-Park“ Entwurf i. d. F. v. 07.07.23 - Anl. 4 BP-Lageplan Quartiere
BP 13/1 “MAFA-Park“ Entwurf i. d. F. v. 07.07.23 - Begründung
BP 13/1 “MAFA-Park“ Entwurf i. d. F. v. 07.07.23 - Umweltbericht
BP 13/1 “MAFA-Park“ Entwurf i. d. F. v. 07.07.23 - Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung-Bericht
BP 13/1 “MAFA-Park“ Entwurf i. d. F. v. 07.07.23 - Grünordnungsplan-Bericht
BP 13/1 “MAFA-Park“ Entwurf i. d. F. v. 07.07.23 - GOP-Karte 1-Bestand
BP 13/1 “MAFA-Park“ Entwurf i. d. F. v. 07.07.23 - GOP-Karte 2-Bäume
BP 13/1 “MAFA-Park“ Entwurf i. d. F. v. 07.07.23 - GOP-Karte 3-Massnahmen
BP 13/1 “MAFA-Park“ Entwurf i. d. F. v. 07.07.23 - GOP-Karte 4-Nistkaesten
BP 13/1 “MAFA-Park“ Entwurf i. d. F. v. 07.07.23 - GOP-Karte 5-Friedhof
BP 13/1 “MAFA-Park“ Entwurf i. d. F. v. 07.07.23 - Verkehrs-und Mobilitätskonzept
BP 13/1 “MAFA-Park“ Entwurf i. d. F. v. 07.07.23 - Erschliessungsplanung-Bericht
BP 13/1 “MAFA-Park“ Entwurf i. d. F. v. 07.07.23 - EP-Anlage 1- Lageplan VE
BP 13/1 “MAFA-Park“ Entwurf i. d. F. v. 07.07.23 - EP-Anlage 2-Medienkoordinierung
BP 13/1 “MAFA-Park“ Entwurf i. d. F. v. 07.07.23 - EP-Anlage 3-Regenwasserbewirtschaftungskonzept
BP 13/1 “MAFA-Park“ - Gutachten-Schalltechnische Untersuchung v. 01.07.22
BP 13/1 “MAFA-Park“ - Gutachten-Gefährdungsabschätzung v. 23.06.2022
BP 13/1 “MAFA-Park“ - Gutachten-Nutzungsbezogene Gefährdungsabschätzung v .25.04.2022
BP 13/1 “MAFA-Park“ - Gutachten Baugrunduntersuchung 1BA v. 210625
BP 13/1 “MAFA-Park“ - Gutachten Baugrunduntersuchung 2BA v. 210809
BP 13/1 “MAFA-Park“ - Umweltbezogene Stellungnahmen der ersten Beteiligung 2021
auf der Internetseite der Stadt Heidenau unter www.heidenau.de unter der Rubrik „Planen, Bauen & Fördern“, „Aktuelle Mitteilungen des Bauamtes“ sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter der Webadresse www.bauleitplanung.sachsen.de digital eingesehen werden.
Darüber hinaus liegt der Entwurf des Bebauungsplans M 13/1 „MAFA-Park“ i.d.F.v. 07.07.2023 zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Heidenau, von-Stephan-Straße 4 (Brunneneck), Bauamt, 1. OG, Zimmer 108, 01809 Heidenau während der geltenden Öffnungszeiten:
Montag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag/ Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist auch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung im Sekretariat des Bauamtes unter Tel. 03529/571-451 bzw. per E-Mail an bauamt@heidenau.de möglich.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden erfolgt parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an stadtplanung@heidenau.de übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Heidenau abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
J. Opitz
Bürgermeister