Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Stadtrat der Stadt Heidenau hat in seiner Sitzung am 22.12.2022 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan G 25/1 “Am Lugturm“ aufzustellen (Vorlagen-Nr. 125/2022). Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.01.2023 im Heidenauer Journal Nr. 02/2023 ortsüblich bekannt gemacht. In der Sitzung am 23.02.2023 des Stadtrats der Stadt Heidenau wurde der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie der Anlage zur Begründung (Antrag auf Erteilung der Waldumwandlungserklärung) gebilligt und zur Offenlage bestimmt (Beschluss-Nr.: 002/2023/1).
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans G 25/1 „Am Lugturm“ umfasst das Flurstück 388/a und Teile des Flurstücks 445 der Gemarkung Gommern. Die Grenze des ca. 0,9 ha großen räumlichen Geltungsbereiches ist in der Planzeichnung zeichnerisch festgesetzt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches in der Planzeichnung.
Folgende Ziele werden mit der Planung verfolgt:
- Revitalisierung des traditionellen Ausflugsziels, insbesondere für Wanderer und Radfahrer
- Sanierung des Lugturms
- Schaffung gastronomischer und der Erholung dienender Angebote
- Wiederherstellung der Parkanlage in einer landschafts- und naturschutzgerechter Art
- Errichtung eines eingeschossigen Neubaus für die Innengastronomie nebst Nebenanlagen
- Herstellung der gesicherten Erschließung und der Stellplätze für PKWs sowie Fahrräder
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, möchte die Stadt Heidenau die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten in Kenntnis setzen und einbinden. Unter Beachtung des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) liegen die folgenden Unterlagen:
• Planzeichnung i. d. F. v. 06.01.2023,
• Begründung i. d. F. v. 06.01.2023,
• Anl. z. Begründung (Antrag auf Erteilung der Waldumwandlungserklärung i.d.F.v. 11.11.2022)
zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Heidenau/ Bauamt, von-Stephan-Str. 4 (Brunneneck), 1. OG, Raum 108, 01809 Heidenau im Zeitraum
vom 20.03.2023 bis einschließlich 21.04.2023
während der geltenden Öffnungszeiten
Montag 8:30-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr
Dienstag 8:30-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8:30-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Freitag 8:30-12:00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung (Sekretariat Bauamt; Tel. 03529/ 571-451) oder per E-Mail-Anfrage an bauamt@heidenau.de , öffentlich aus. Parallel dazu kann der Vorentwurf auf der Internetseite der Stadt Heidenau unter www.heidenau.de unter der Rubrik „Bauen & Fördern“, „Aktuelle Mitteilungen des Bauamtes“ als auch im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Für Erklärungen zur Niederschrift ist der Name, Vorname und Anschrift der Einwänderin bzw. des Einwänders lesbar anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
J. Opitz
Bürgermeister