Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Facebook
  • Slider Frühling Dorfplatz Gommern
  • Slider Frühling Rathaus
  • Slider Frühling Brunneneck

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023

Die Stadt Heidenau gibt bekannt, dass gem. § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134, der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2023 in der Zeit

von Mittwoch, den 23.11.2022
bis Donnerstag, den 01.12.2022

hier zur Einsichtnahme zur Verfügung steht.

Der Haushaltsplanentwurf 2023 kann zusätzlich in dem o. g. Zeitraum während der allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus der Stadt Heidenau (Dresdner Str. 47 – 01809 Heidenau) eingesehen werden.

Einwohner und Abgabepflichtige können in der Zeit vom 23.11.2022 bis 12.12.2022 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2023 erheben.

Einwendungen sind schriftlich an die Stadt Heidenau (Dresdner Str. 47 – 01809 Heidenau oder per eMail an: finanzverwaltung@heidenau.de  zu richten oder zur Niederschrift zu erklären. Bei der Erhebung von Einwendungen ist zwingend die Angabe des Namens und der vollständigen Anschrift erforderlich.


Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.

Heidenau, den 03.11.2022


J. Opitz
Bürgermeister

23.11.2022