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Der Pflegekinderdienst des Jugendamtes informiert:

Engagement hat viele Gesichter
Die zahlreichen Meldungen zur Ukraine-Krise, verbunden mit dem Leid der Menschen auf der Flucht, bewegen die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises täglich.

Die Begriffe „Vollzeitpflege“, „Pflegefamilie“ und „Gastfamilie“ geraten auf diese Weise wieder stärker in den Fokus. Familien, Einzelpersonen und gleichgeschlechtliche Paare tragen sich mit unterschiedlichen Gedanken zu dieser Art der Unterstützung und des ehrenamtlichen Engagements, gerade in den jetzigen Krisenzeiten. Den Pflegekinderdienst erreichen derzeit vermehrt Anfragen von Interessierten über die Tätigkeit als Pflegefamilie.

Für dieses Engagement im Hinblick auf die Bereitschaft zur Aufnahme von Kindern aus belasteten Lebenssituationen danken wir. Der Pflegekinderdienst sucht fortwährend unterstützende Familien oder Einzelpersonen aus der Gesellschaft, die Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenssituationen zeitweise oder dauerhaft ein liebevolles Zuhause bieten können.

Interessierte an der Tätigkeit als Pflegeeltern können sich zur Vereinbarung eines ersten Informationsgespräches an den Pflegekinderdienst des Jugendamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wenden.

Kontakte:
Jugendamt Pirna, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, Telefon: 03501 515-2175, -2176, -2174
Jugendamt Freital, Dresdner Straße 107/Deubener Straße 6, 02705 Freital, Telefon: 03501 515-2173, -2099, -2072, -2184

Finanzielle Leistungen für Pflegefamilien
Pflegeeltern wird der Grundbedarf für die Pflegekinder, darunter Lebenshaltungskosten, Bekleidung, Mittel für Bildung, Freizeit und Sport, gestaffelt nach Altersgrenzen über eine monatliche Pauschale vergütet. Weiterhin erhalten Pflegeeltern eine monatliche Aufwandsentschädigung für die Pflege und Erziehung, die sie leisten.

Die Staffelung der monatlichen Pauschalbeträge orientiert sich dabei an den Empfehlungen des deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII). Diese werden jährlich entsprechend steigender Energie- und Lebenserhaltungskosten angepasst.

Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge werden außerdem beispielsweise Lernmittel, Freizeitbeschäftigungen, Urlaubs- oder Klassenfahrten mit einem weiteren monatlichen, zusätzlichen Pauschalbetrag bezuschusst. 

Siehe auch Veröffentlichung im Landkreisboten auf Seite 6: https://www.landratsamt-pirna.de/download/landkreisbote-28-05-2022-web.pdf 

Darüber hinaus regelt der Landkreis anhand der Richtlinie über Leistungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge bei Jugendhilfen gemäß § 33 SGB VIII weitere finanzielle Vergütungen, welche im Einzelfall bei notwendigem Bedarf gewährt werden. Beispielsweise soll Pflegeeltern im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bei Inanspruchnahme von Elternzeit ein finanzieller Ausgleich gewährt werden. Übernommen werden auch Beiträge für Kindertageseinrichtung und Hortbetreuung sowie anteilig Beiträge zur Alterssicherung und Unfallversicherung.

Begleitung und Unterstützung von Pflegefamilien
Wer ein fremdes Kind oder einen Jugendlichen bei sich aufnimmt, erfährt seitens des Pflegekinderdienstes vor, während und nach dem Pflegeverhältnis kontinuierliche Begleitung und Unterstützung.

Der Pflegekinderdienst arbeitet eng mit Trägern der freien Jugendhilfe zusammen und stellt passgenaue und bedürfnisorientierte Beratungs- und Unterstützungsangebote für Pflegeeltern und Pflegekinder zur Verfügung.

Der Landkreis kooperiert vor diesem Hintergrund mit dem Träger Outlaw gGmbH, der mit der Pflegeelternberatung im Landkreis beauftragt wurde. Neben der individuellen Stärkung der Familiensysteme steht die Bereitstellung offener Angebote und Gesprächsmöglichkeiten mit anderen Pflegeeltern und -kindern im Fokus der Arbeit des Trägers.

Sie haben weitere Fragen?
E-Mail: pflegekinderdienst@landratsamt-pirna.de


31.05.2022