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Blick über Heidenau

Nutzungskonzept für den Wasserturm auf der Kleinsedlitzer Höhe

Die Stadt Heidenau ist dem Aufruf am 30.08.2019 zur Einreichung von Fördermittelanträgen für Investitionen aus dem ELER-Budget der LEADER Region „Sächsische Schweiz“ für das Handlungsfeld HF D Siedlungs- und Ortsentwicklung gefolgt. 

Die Stadt Heidenau hat 2018 ein Entwicklungskonzept für die Ortslagen Klein- und Großsedlitz über die Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER / 2014 erarbeiten lassen.

Eine Maßnahme davon war, den Wasserturm auf der Kleinsedlitzer Höhe in der Ortslage Kleinsedlitz zu einem Freizeit- und Kulturareal zu entwickeln. Als Erstes muss diesbezüglich ein Betriebs- und Nutzungskonzept erarbeitet werden. 

Aufbauend auf dem Nutzungskonzept können dann Sanierungsmaßnahmen am Wasserturm erfolgen, um dieses Areal zu einem Naherholungsbereich mit Kulturstätte / Landmarke aufwerten zu können.

Insgesamt beteiligten sich 4 Planungsbüros an der Ausschreibung.

Nach eingehender Sichtung und Prüfung aller Unterlagen, wurde dem Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum aus Radeberg der Zuschlag erteilt.

Seit 20.01.2020 liegt der Stadt Heidenau der Bewilligungsbescheid mit einer 80 %- igen Förderung vor.

In diesem Förderbescheid sind vorhabenbezogene Auflagen z.B. die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen und Arbeitsgruppensitzungen, festgesetzt.

Da sich bereits 2018 eine Arbeitsgruppe aus interessierten Bürgern von Klein- und Großsedlitz gebildet hatte, wurde bereits mit Bekanntgabe des positiven Votums vom Regionalmanagement Sächsische Schweiz alle ehemaligen Arbeitsgruppenmitglieder über das neue Vorhaben „Betriebs- und Nutzungskonzept Wasserturm informiert.

Von fast allen ehemaligen Mitgliedern wurde erneut eine Mitwirkung signalisiert.

Die 1. Arbeitsgruppensitzung fand am 23.01.2020 in der Heinrich-Heine- Grundschule in Großsedlitz statt.

Es sollten Ideen für die Betreibung des Wasserturms entwickelt und Maßnahmen zur Umsetzung einer Vorzugsvariante aufgezeigt werden. Über den Bedarf an verschiedenen Nutzungsvarianten wurde diskutiert, so unter anderem die temporäre Nutzung des Wasserturms für vereinzelte Veranstaltungen und die regelmäßige Vermietung der Anlage für Feiern jeglicher Art. Weitere Ideen waren die Nutzung der Anlage als „Grünes Klassenzimmer“ und Ausstellungsfläche. Dabei spielte die Frage von Nutzungskonflikten, die Errichtung eines Anbaus oder eines Nebengebäudes, die Bereitstellung von Infrastruktur (z.B. Parkplätze, Trink- und Abwasser, Eltanschluss) sowie die Art und Weise der Betreibung der Anlage eine Rolle. Zudem wurden über bauordnungsrechtliche, denkmalpflegerische und naturschutzrechtliche Belange gesprochen.

Bedingt durch die Pandemiesituation konnte vorerst nur eine weitere interne Abstimmung zwischen dem Planungsbüro und der Stadtverwaltung Heidenau stattfinden.

Es ist beabsichtigt, nunmehr im II. Quartal 2021 die 2. Arbeitsgruppensitzung durchzuführen.

Am 09. September 2021 konnte nunmehr die 2. Arbeitsgruppensitzung in der Heinrich-Heine-Grundschule stattfinden.

Zur Diskussion stand der neue Planungsstand mit der Vorzugsvariante sowie die Einteilung der geplanten Maßnahmen in kurz,-mittel, und langfristig.

Meinungsverschiedenheiten waren in der Vorhaltung von Parkplätzen zu erkennen. Das Problem besteht aber nach wie vor, dass diese Parkplätze nur mit Zustimmung der Eigentümer auf den geplanten Flächen erfolgen kann. Eine endgültige Klärung wird sich als sehr schwierig gestalten.

Nunmehr wurden alle Anregungen und Bedenken mit der Stadt Heidenau noch einmal abgewogen und die Endfassung der Nutzungskonzeption konnte vom Planungsbüro begonnen werden.

Bedingt durch die notwendige Einteilung der Maßnahmen in kurz,-mittel, und langfristig und den jeweilig erforderlichen Baukosten waren mehrere Abstimmungen mit der Stadt Heidenau erforderlich.

Letztendlich wurde eine Gliederung in eine Basismaßnahme sowie in eine Ausbaustufe 1 und 2 vorgenommen.

Zu der Basismaßnahme zählen:
Nutzungsänderung, Sanierung und Herstellung der baulichen Mindestanforderungen zur Sicherstellung der Begehbarkeit des Turmes und der Außenplattform; Herstellung Stromanschluss; Kosten ca. 226.500 EUR

Ausbaustufe 1: (Ergänzung zur Basismaßnahme)
Sanitärcontainer, Freianlagengestaltung und Herstellung Wasseranschluss; Kosten ca. 266.500 EUR

Ausbaustufe 2. (Ergänzung zur Basismaßnahme und Ausbaustufe 2)
Errichtung eines Nebengebäudes zur Nutzung als Gesellschaftsraum für bis zu 40 Personen und Herstellung Schmutzwasseranschluss;
Kosten ca. 620.000 EUR

Nur bei der Umsetzung der Ausbaustufe 2 und bei einer professionellen Betreibung des Turmareals besteht für die Stadt Heidenau ein ausgeglichenes Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Eine Amortisation der notwendigen Investitionen ist für die Stadt Heidenau jedoch auf Grund der baulichen Investitionen wenig realistisch.

Je nach Situation und Rahmenbedingungen kann das Areal durch eine lose Interessengemeinschaft, einen Förderverein oder durch eine natürliche oder juristische Person betrieben werden.

Fazit dieses Nutzungskonzeptes ist auch, dass zuerst mit einer schrittweisen Umsetzung der Basismaßnahmen je nach finanzieller Haushaltslage der Stadt Heidenau begonnen werden sollte. Mit jeder fortführenden Investition sollte sich das Angebot für die Öffentlichkeit erweitern. Bei guter Frequentierung und Etablierung des Wasserturms als Ausflugsziel für die breite Bevölkerung können aufbauende Entwicklungsmaßnahmen geplant und die beschriebenen Ausbaumaßnahmen umgesetzt werden, vorausgesetzt die Prioritäten in der mittelfristigen und langfristigen Haushaltsplanung sind entsprechend gesetzt und die dafür notwendigen Finanzen stehen auch zur Verfügung.



Nutzungskonzept für das Freizeit- und Kulturareal Wasserturm Kleinsedlitz (PDF, 8.7 MB)

Anlage 1: Übersichtskarte Kleinsedlitz (PDF, 2.9 MB)

Anlage 2: Unterschutzstellung (PDF, 5.7 MB)

Anlage 3: Schnitt Wasserturm (PDF, 4.2 MB)

Anlage 4: Kostenschätzung Basismaßnahmen (PDF, 1.3 MB)

Anlage 5: Vorentwurf Ausbaustufe 1 (PDF, 688 kB)

Anlage 6: Kostenschätzung Ausbaustufe 1 (PDF, 1015 kB)

Anlage 7: Vorentwurf Ausbaustufe 2 (PDF, 691 kB)

Anlage 8: Kostenschätzung Ausbaustufe 2 (PDF, 1.4 MB)

Anlage 9: Lageplan bestehende Einfriedung (PDF, 899 kB)

Anlage 10: Anordnung Stellplätze (PDF, 828 kB)