Mit § 4 Absatz 1 Pkt. 8 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 30. Oktober 2020 sind Weihnachtsmärkte untersagt.
Auf der Grundlage dieser Verordnung, in welcher die Untersagung von Weihnachtsmärkten bis 30. November 2020 angeordnet wurde, sagt der Veranstalter, die Event-Agentur Schröder GmbH aus Dresden im Einvernehmen mit der Stadt Heidenau nachfolgende derzeitig in Planung befindliche Veranstaltungen ab:
„Heidenauer Weihnachtsmarkt“ geplanter Veranstaltungszeitraum: vom 27. bis 29. November 2020