Friedensrichter
Die Stadt Heidenau betreibt eine Schiedsstelle für das gesamte Stadtgebiet.
Das Verfahren vor den Schiedsstellen dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. Die Schiedsstelle kann in nachfolgenden Streitigkeiten angerufen werden:
- in vermögensrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Schadensersatz, Kaufpreiszahlung, Werklohnvergütung),
- bei Herausgabeansprüchen,
- bei Nachbarrechts- und Mietstreitigkeiten (z.B. Überwuchs von Baumwurzeln und Überhang von Ästen und Sträuchern auf das Nachbargrundstück, Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter)
- bei Verletzung der persönlichen Ehre durch Beleidigung oder unwahre Behauptungen,
- bei strafrechtlichen Delikten wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Körperverletzung.
Das Schiedsverfahren ist kostenpflichtig.
Seit 01.01.2014 ist Frau Sylvia Lemm ehrenamtliche Friedensrichterin der Stadt Heidenau.
Ihre Sprechstunde findet einmal im Monat Im Rathaus Dresdner Str. 47, in der 2. Etage, Zimmer A. 208 statt.
Während dieser Sprechzeit ist die Friedensrichterin unter Tel. 03529 571-399 zu erreichen.
Außerhalb dieser Sprechzeiten ist Sie per Email über schiedsstelle@heidenau.de oder über die Anschrift des Rechts- und Ordnungsamtes erreichbar.
Zusätzliche Informationen finden Sie im Amt24.