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Zwangsvollstreckung

Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist das staatliche Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung von Leistungs- und Haftungsansprüchen.
Grundlage der Vollstreckung für privatrechtliche Forderungen ist ein beim Amtsgericht erworbener Vollstreckungstitel.

Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen sind dagegen folgende Voraussetzungen notwendig:

  • die beizutreibende Forderung muss fällig sein,
  • durch verschlossenes Schreiben gemahnt worden sein,
  • der Ausgangsbescheid muss unanfechtbar bzw. rechtskräftig geworden sein, ein gegen ihn gerichteter Rechtsbehelf darf keine aufschiebende Wirkung haben oder es muss die sofortige Vollziehung angeordnet sein.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Vollstreckung gehören:

  • die Durchführung angeordneter Vollstreckungsmaßnahmen von stadteigenen Forderungen aus Steuern, Gebühren und Beiträgen (wie z.B. Grundsteuer, Hundesteuer, Abwassergebühren, Abwasserbeiträge usw.)
  • die Beitreibung von Forderungen anderer öffentlicher Einrichtungen (z. B. von Landratsämtern, Städten, Gemeinden und Innungen)
  • das Abschließen von Stundungs- bzw. Ratenvereinbarungen für fällige und überfällige Forderungen jeglicher Art und
  • die Bearbeitung von Erlassanträgen.

Zur Gewährung einer Stundung ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Es besteht die Möglichkeit, die Zahlungsfälligkeit hinauszuschieben oder den Betrag in Raten zu tilgen.
Um eine Stundung mit einer Gesamtforderung ab 1.000,00 € bewilligen zu können, ist die jeweilige Selbstauskunft dem Antrag beizufügen.

Zu den möglichen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gehören:

  • letztmalige Zahlungsaufforderungen
  • Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Rentenpfändungen, Mietpfändungen u.a.
  • die Pfändung von beweglichen Sachen in der Wohnung oder den Räumen des Schuldners
  • die Beantragung von Gewerbeuntersagungs-, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren

Hinweis:
Bei nicht gezahlten Bußgeldbescheiden kann die Vollstreckungsbehörde beim zuständigen Amtsgericht den Antrag auf Erzwingungshaft nach § 96 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten stellen.

Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Vollstreckung ist das Sächsische Verwaltungsvollstreckungsgesetz (SächsVwVG) sowie die Vorschriften der Abgabenordnung (AO), auf die das SächsVwVG verweist.
Weiterhin sind u. a. die allgemeinen Verwaltungsvorschriften, wie das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und die Zivilprozessordnung (ZPO) zu beachten.
Außerdem kommen zur Anwendung die Insolvenzordnung (InsO) und das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG).

Zuständig

Vollstreckung
Dresdner Straße 47
01809 Heidenau

Telefon: 03529 571 213
Fax: 03529 571 199
E-Mail

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