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Vergnügungssteuer

Bearbeitung der Vergnügungssteuer für die in Heidenau betriebenen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten und -automaten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen, Gaststätten und anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten mit Entgelteinsatz.

Grundlage der Erhebung und Festsetzung der Vergnügungssteuer ist die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Heidenau in ihrer aktuellen Ausführung.

Zuständig

Vergnügungssteuer
Dresdner Straße 47
01809 Heidenau

Telefon: 03529 571 204
Fax: 03529 571 11 204
E-Mail

Dokumente

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Öffnungszeiten
im Rathaus

Montag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 18:00 Uhr
  (Stadtkasse 08:30 bis 12:00 Uhr)

Mittwoch
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Donnerstag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag
  08:30 bis 12:00 Uhr