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Stellplätze

Für Gebäude (bauliche Anlagen), bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr durch Kraftfahrzeuge und Fahrräder zu erwarten ist, müssen die erforderlichen Stellplätze, Garagen und Abstellplätze für Fahrräder auf dem Grundstück selbst oder auf einem Grundstück in zumutbarer Entfernung geschaffen werden.

Was im ländlichen Raum aufgrund der günstigeren Platzverhältnisse in der Regel problemlos realisierbar ist, kann in Städten zu einem Problem werden. Zum Teil können die Stellplätze gar nicht oder nur mit hohem Aufwand auf dem Grundstück geschaffen werden, weil der Platz nicht ausreicht. Oft ist die Herstellung wirtschaftlich nicht zumutbar oder das Grundstück könnte durch die Parkplätze nicht mehr sinnvoll genutzt werden.
Für diese Fälle wurde die Möglichkeit der so genannten Stellplatzablöse geschaffen.

Danach wird für jeden Stellplatz, der nicht eingerichtet werden kann, ein Geldbetrag (Ablösebetrag) an die Gemeinde gezahlt.
Die Höhe der Ablösebeträge beträgt in der Stadt Heidenau derzeit 1.400,00 € je abzulösenden Stellplatz.

Zuständig

Bauamt
von-Stephan-Straße 4
01809 Heidenau

Telefon: 03529 571-451
Fax: 03529 571-196
E-Mail

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