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Stadtentwicklung

Die Stadtentwicklung besteht im Wesentlichen aus der Stadtplanung (Stadtentwicklungsplanung, Flächennutzungsplanung, Rahmenplanung, Bebauungsplanung etc.), der Stadterneuerung (Stadtsanierung, Stadtumbau, Soziale Stadt, Städtebaulicher Denkmalschutz etc.) und dem Städtebau (z.B. Stellungnahmen der Gemeinde zu Bauanträgen und -vorbescheiden etc.).

Durch die verbindlichen bzw. informellen Instrumente der Stadtentwicklung können Nutzung und Gestaltung der bebauten bzw. unbebauten Flächen des Stadtgebiets groß- bzw. kleinräumig beeinflusst werden.
Die generelle Planungshoheit liegt bei der Kommune; zur Berücksichtigung der Planungen öffentlicher und privater Dritter bedarf es der Abstimmung.

Die in Heidenau einschlägigen Planunterlagen zur Stadtentwicklung können in der Stadtverwaltung eingesehen werden. Auskünfte zur Stadtentwicklung sind ebenfalls bei der Stadtverwaltung zu erhalten.

Zuständig

Bauamt
von-Stephan-Straße 4
01809 Heidenau

Telefon: 03529 571-451
Fax: 03529 571-196
E-Mail

Amt24

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Öffnungszeiten
im Rathaus

Montag
  08:30 bis 12:00 Uhr
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Dienstag
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  (Stadtkasse 08:30 bis 12:00 Uhr)

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Freitag
  08:30 bis 12:00 Uhr