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Sondernutzung

Notwendige Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag (evtl. Skizze)

Gebühren

Gebührenfrei sind:

  • Sondernutzungen, die ausschließlich religiösen oder karitativen Zwecken dienen,
  • Sondernutzungen von politischen Parteien, politischen Organisationen oder Wählervereinigungen anlässlich von Wahlen während der letzten sechs Wochen vor und bis eine Woche nach dem Wahltag.
  • Sondernutzungen, die der Durchführung von Aufgaben und Veranstaltungen der Stadt Heidenau dienen.

Gebühren werden nach Maßgabe des anliegenden Verzeichnisses der Sondernutzungsgebühren erhoben.

Achtung! Die zu erhebenden Gebühren ermäßigen sich um 50 von Hundert für Sondernutzungen, die ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienen.

Informationen

Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung. Sie bedarf der Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) der Stadt Heidenau.

Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt. Dieser ist in der Regel schriftlich innerhalb angemessener Frist vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Stadtverwaltung Heidenau zu stellen. Die Stadt kann Erläuterungen durch Zeichnungen oder textliche Beschreibungen verlangen.


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Zuständig

Rechts- und Ordnungsamt
Dresdner Straße 47
01809 Heidenau

Telefon: 03529 571-252
Fax: 03529 571-198
E-Mail

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Öffnungszeiten
im Rathaus

Montag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 18:00 Uhr
  (Stadtkasse 08:30 bis 12:00 Uhr)

Mittwoch
  geschlossen

Donnerstag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag
  08:30 bis 12:00 Uhr