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Personalausweis / vorläufiger Personalausweis

ACHTUNG! Wichtiger Hinweis!

Im Internetportal Amt24-Sachsen wird die Empfehlung ausgesprochen, zur Beantragung eines Personalausweises eine Personenstandsurkunde mitzubringen.
In der Stadt Heidenau ist es zwingend erforderlich, in jedem Fall der Beantragung eines Personalausweises die Geburtsurkunde vorzulegen.
Damit soll sichergestellt werden, dass die im Melderegister der Stadt Heidenau gespeicherten Daten richtig und vollständig sind.

 

Nähere Informationen zum Thema Personalausweis finden Sie im Amt24 und auf dem Personalausweisportal.

Nähere Informationen zum Thema Adressänderung im Personalausweis finden Sie im Amt24.

Zuständig

Bürgerbüro
Dresdner Straße 47
01809 Heidenau

Telefon: 03529 571-258
Fax: 03529 571-198
E-Mail

Amt24

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Sie suchen eine für Sie zuständige Behörde oder ein Antragsformular?

Bitte benutzen Sie auch das Service-Portal des Freitstaates Sachsen.

Öffnungszeiten
im Rathaus

Montag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 18:00 Uhr
  (Stadtkasse 08:30 bis 12:00 Uhr)

Mittwoch
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Donnerstag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag
  08:30 bis 12:00 Uhr