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Erschließungsbeiträge

Damit die Städte und Gemeinden die Erschließung von Grundstücken finanzieren können, haben Sie die Möglichkeit, die Grundstückseigentümer daran zu beteiligen und so genannte Erschließungsbeiträge zu verlangen.

In Frage kommt dies bei der erstmaligen Erschließung von Grundstücken mit:

  • öffentlich gewidmeten Verkehrsanlagen ◦Straßen (einschließlich der Fuß- und Radwege, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung und Bepflanzung)
  • Wege
  • Plätze

Wie hoch der Erschließungsbeitrag ist, hängt in erster Linie von den Baukosten selbst ab. In der Stadt Heidenau beträgt der Erschließungskostenanteil, der auf die Grundstücke umgelegt wird, 90 v.H. der Baukosten. Weiterhin ist die Höhe des Beitrages von der Nutzungsmöglichkeit des jeweiligen Grundstückes abhängig.

Weiter Informationen erhalten Sie auch im Amt24.

Zuständig

Bauamt
von-Stephan-Straße 4
01809 Heidenau

Telefon: 03529 571-451
Fax: 03529 571-196
E-Mail

Dokumente

Amt24

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