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Ehrenamtskarte des Freistaates Sachsen

Als attraktive Anerkennung für bürgerschaftliches Engagement gibt es seit 2010 im gesamten Freistaat die Sächsische Ehrenamtskarte, ihre Geltungsdauer beträgt jeweils drei Jahre. Diese Ehrenamtskarte würdigt das breite Spektrum des bürgerschaftlichen Engagements in allen sächsischen Regionen. Daneben bieten zahlreiche Kooperationspartner den Inhabern der Sächsischen Ehrenamtskarte Vergünstigungen an, zum Beispiel durch freien Eintritt oder Ermäßigung in Schwimmbäder, Schlösser und Museen.

Alle sächsischen Kommunen haben die Möglichkeit, sich an diesem Projekt zu beteiligen. Die Auflage der Ehrenamtskarte für den aktuellen Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 kann über die Städte und Gemeinden beantragt werden, die dem Wohnsitz des ehrenamtlich Engagierten entspricht.
Die zugehörigen Hinweise und Formulare sind im Amt24 einzusehen.

Die Sächsische Ehrenamtskarte kann jeder Engagierte erhalten, der folgende Kriterien erfüllt:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Freistaat Sachsen (Ausnahmen sind möglich, wenn der Einsatzort in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt in Sachsen liegt.)
  • Engagementdauer vor Antragstellung: mindestens 1 Jahr
  • Jugendleiter: Vergabe parallel zur Jugendleitercard

Die Trägerorganisation, für die das ehrenamtliche Engagement erfolgt, bestätigt den Inhalt des Antrages. Trägerorganisation kann sein:

  • Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege, örtlicher Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchgemeinde
  • Stiftung beziehungsweise Verband oder Verein, soweit als gemeinnützig anerkannt
  • Stadt oder Gemeinde und Gemeindeverband

Die Sächsische Ehrenamtskarte beantragen Sie bitte schriftlich auf dem Formular zum Flyer "Sächsische Ehrenamtskarte" (zum Abruf in Amt24) bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Zuständig

Stabsstelle Bürgermeister
Dresdner Straße 47
01809 Heidenau

Telefon: 03529 571 409
Fax: 03529 571 11 409
E-Mail

Amt24

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Sie suchen eine für Sie zuständige Behörde oder ein Antragsformular?

Bitte benutzen Sie auch das Service-Portal des Freitstaates Sachsen.

Öffnungszeiten
im Rathaus

Montag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 18:00 Uhr
  (Stadtkasse 08:30 bis 12:00 Uhr)

Mittwoch
  geschlossen

Donnerstag
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  13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag
  08:30 bis 12:00 Uhr