Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Facebook
Rathaus

Bürgerservice

A B CDE F G H IJK L M NOP QR S TUV W XYZ Alle

Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan enthält für jedermann verbindliche Festsetzungen zur städtebaulichen Ordnung und Entwicklung bestimmter Flächen.
So werden in ausgewählten Teilbereichen des Stadtgebietes z.B. Art und Maß der Nutzung, die Verkehrserschließung und die Grünordnung festgesetzt.

Die einzelnen Bebauungspläne werden in der Regel aus dem übergeordneten, gesamtstädtischen Flächennutzungsplan abgeleitet.
Die Aufstellung eines Bebauungsplans steht im Ermessen der Kommune; ein Rechtsanspruch auf Bebauungsplanung besteht nicht.

Bei der Bebauungsplanaufstellung sind die Öffentlichkeit, die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Sämtliche relevante Belange sind vor Satzungsbeschluss nachvollziehbar abzuwägen.

Die in Heidenau rechtskräftigen Bebauungspläne können in der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Auskünfte zur Bebauungsplanung sind ebenfalls bei der Stadtverwaltung zu erhalten

Zuständig

Bauamt
von-Stephan-Straße 4
01809 Heidenau

Telefon: 03529 571-451
Fax: 03529 571-196
E-Mail

Amt24

Sie suchen nach Informationen zu einer bestimmten Lebenslage oder für Ihr Unternehmen?
Sie suchen eine für Sie zuständige Behörde oder ein Antragsformular?

Bitte benutzen Sie auch das Service-Portal des Freitstaates Sachsen.

Öffnungszeiten
im Rathaus

Montag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 18:00 Uhr
  (Stadtkasse 08:30 bis 12:00 Uhr)

Mittwoch
  geschlossen

Donnerstag
  08:30 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag
  08:30 bis 12:00 Uhr