Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Facebook
Luftbild Heidenau Nord
22.12.2017

Öffentlichkeitsbeteiligung "Gewerbegebiet Hauptstraße"

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Verfahren zum BebauungsplanG 09/1 „Gewerbegebiet Hauptstraße“

Die Stadt Heidenau informiert hiermit über die beabsichtigte Planung eines Gewerbegebietes in Heidenau.
Das Gebiet betrifft die Flurstücke 255/3, 255/4, 255/5 und 228/21 der Gemarkung Gommern.

Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Unterlagen des Vorentwurfes einschließlich der umweltbezogenen Unterlagen (siehe unten) zum Bebauungsplan im Bauamt der Stadtverwaltung Heidenau, Nordstraße 27, 01809 Heidenau vom 04.01.2018 bis einschließlich 05.02.2018 zu den folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag
08.30 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 15:30 Uhr

Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr

Der Umweltbericht enthält Angaben zu vorhandenen Biotoptypen, zur Bestandsaufnahme im Plangebiet und zu Prognosen der Entwicklung bei der Durchführung der Planung. Es werden die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Ortsbild, Kulturgüter und Sachgüter betrachtet und Maßnahmen vorgeschlagen.

Weiterhin liegt die schalltechnische Untersuchung mit Angaben zu Schallquellen, Emissionswerten der vorhandenen und geplanten gewerblichen Nutzung und maßgeblichen Außenlärmpegeln (Schienenverkehr, Straßenverkehr, Gewerbe) vor. Die im Lärmgutachten verwendeten Vorschriften (DIN 4109, DIN 45691, DIN 18005) sind ebenfalls in der Stadt einsehbar.

Zu den ausgelegten Unterlagen gehört ebenfalls die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Untersuchungen zu Habitatstrukturen und besonders geschützten Säugetier-, Vogel- und Reptilienarten.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Heidenau vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt.

Dokumente

Kein Ergebnis gefunden.