Betreff
Nutzungsänderung des Objektes Ernst-Thälmann-Str. 21
- Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
135/2007
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur

 

Nutzungsänderung des Objekts Ernst-Thälmann-Straße 21;

01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 2 d, 21/1; Gemarkung Mügeln

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 145 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 36 BauGB sowie § 69 Abs. 1 SächsBO mit folgenden Auflagen zu erteilen.

 

1.    Der Stellplatznachweis ist vollständig zu erbringen (Ausgleich des Defizits von einem Stellplatz).

 

2.    Der Mühlgraben im Bereich des Objekts (Flurstücke Nr. 416 a, 416 b, 416 c, 416 d; Gemarkung Mügeln) ist in seiner potentiellen Wasserführungsfunktion zu sichern und bis zu einer möglichen Ertüchtigung abwasserfrei zu halten.