Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Stadt Heidenau wird durch den Stadtrat der Stadt Heidenau

 

       mit einer Verrechnung mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO i. H. v. 598.430,12 EUR,

 

       mit einer Übertragung gem. § 72 Abs. 3 SächsGemO i. V. m. § 24 Abs. 3 SächsKomHVO  in die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses i. H. v. 171.374,09 EUR,

       einem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -148.823,46 EUR (einschl. 598.430,12 EUR aus Verrechnungen gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO),

 

       einem Fehlbetrag im Sonderergebnis in Höhe von -139.308,38 EUR und

       mit einer Bilanzsumme in Höhe von 187.649.474,27 EUR,

 

festgestellt.

 

Der Fehlbetrag  des ordentlichen Ergebnisses wird der 'Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses' entnommen.

 

Der Fehlbetrag des Sonderergebnisses wird der 'Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses' entnommen. 

 

In das Haushaltsjahr 2020 werden folgende Haushaltsermächtigungen übertragen:

 

       Ergebnishaushalt:                      3.719.698,53 EUR u. 

 

       Investitionshaushalt:                  7.650.618,37  EUR.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

18

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0