Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

1.

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Heidenau nach § 25 Abs. 1 SächsGemO, wonach das Bürgerbegehren von einem Quorum von 5 Prozent der Bürger unterzeichnet sein muss.

2.

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Heidenau nach § 22 Abs. 2 SächsGemO, wonach der Antrag zur Anberaumung einer Einwohnerversammlung von einem Quorum von 5 Prozent der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein muss.

 


Herr Opitz informierte zur geänderten Beschlussvorlage aus dem Verwaltungsausschuss. 

Anschließend erklärte Herr Stadtrat Schürer die Gründe zur Antragstellung.

Herr Stadtrat Dr.  Borchers beantragte die namentliche Abstimmung für diesen Tagesordnungspunkt.  Darüber wurde wie folgt abgestimmt:

Abstimmungsergebnis:

Anwesend                   15

JA-Stimmen               9

NEIN-Stimmen           6

Enthaltungen              0


Die Mehrheit der Anwesenden sprach sich für eine namentliche Abstimmung aus.  Diese erfolgte als Beschlussabstimmung.

 

Hinweis:
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO bedarf die Änderung der Hauptsatzung die Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats (d.h. mindestens 11 Ja-Stimmen).

 


Abstimmungsergebnis:

 

Name

Vorname

Ja

Nein

Enthaltung

Barthel

Daniel

 X

 

 

Bläsner

Norbert

 X

 

 

Borchers

Bernhard

 X

 

 

Bräunsdorf

Volker

 

 

Gensel

Günther

 

 

 x

Hesse

Alexander

 

 x

 

Kirsten

René

 x

 

 

Lange

André

 x

 

 

Opitz

Jürgen

 

 

 x

Schürer

Michael

 x

 

 

Stelzner

Silke

 

 x

 

Stephan

Gabriele

 x

 

 

Thiele

Steffen

 x

 

 

Wolf

Steffen

 x

 

 

Zimmermann

Uwe

 x

 

 

 

Anwesend

15

JA-Stimmen

10

NEIN-Stimmen

3

Enthaltungen

2