Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 1

 

Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO für den

 

Bauantrag Lidl- Umbau und Erweiterung Fristo-Getränkemarkt“ - Teilantrag 1

Gabelsberger Straße 8, 01809 Heidenau;

Gemarkung Heidenau, Flurstück 228/5

 

unter der Auflage nach § 36 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), dass das beantragte Warensortiment „Getränke“ nicht durch andere Zentren- oder Nahversorgungsstandortrelevante Sortimente ersetzt wird,

 

zu erteilen.

 


Herr Opitz informierte zur Beschlussvorlage.

 

Herr Stadtrat Schürer fragte nach was es mit einem undefinierbaren Sortiment auf sich hat. Frau Franz erklärte, dass der Bauherr auf Nachfrage keine Antwort zum künftigen Sortiment gemacht hat.

 

Herr Stadtrat Lange ließ sich erklären, wie durch diesen Bauantrag, dass bestehende Einzelhandelskonzept der Stadt Heidenau beeinträchtigt werden kann. Frau Franz erläuterte, damit es zur keiner Beeinträchtigung komme eine Nebenbestimmung in die Stellungnahme aufgenommen wurde.

 

Nachfolgend fragte Herr Stadtrat König ob ein Verstoß gegen das Einzelhandelskonzept geahndet werden kann. Herr Opitz teilte mit, dass der Landkreis die zuständige Baugenehmigungsbehörde ist.

 

Herr Stadtrat Barthel sah keine Konkurrenzsituation zu anderen Einzelhändlern in der Stadt.

 

Herr Stadtrat Dr. Borchers vermutete nur eine Erweiterung des Getränkehandelssortiments.


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

17

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

1