Sitzung: 28.05.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 059/2020
Der Stadtrat
beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) das
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1
SächsBO für den
„Bauantrag Lidl- Umbau und Erweiterung Fristo-Getränkemarkt“ - Teilantrag 1
Gabelsberger
Straße 8, 01809 Heidenau;
Gemarkung
Heidenau, Flurstück 228/5
unter der Auflage nach § 36 Abs. 2 Nr. 4
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), dass das beantragte Warensortiment
„Getränke“ nicht durch andere Zentren- oder Nahversorgungsstandortrelevante
Sortimente ersetzt wird,
zu erteilen.
Herr Opitz
informierte zur Beschlussvorlage.
Herr Stadtrat
Schürer fragte nach was es mit einem undefinierbaren Sortiment auf sich hat.
Frau Franz erklärte, dass der Bauherr auf Nachfrage keine Antwort zum künftigen
Sortiment gemacht hat.
Herr Stadtrat
Lange ließ sich erklären, wie durch diesen Bauantrag, dass bestehende
Einzelhandelskonzept der Stadt Heidenau beeinträchtigt werden kann. Frau Franz
erläuterte, damit es zur keiner Beeinträchtigung komme eine Nebenbestimmung in
die Stellungnahme aufgenommen wurde.
Nachfolgend fragte
Herr Stadtrat König ob ein Verstoß gegen das Einzelhandelskonzept geahndet
werden kann. Herr Opitz teilte mit, dass der Landkreis die zuständige
Baugenehmigungsbehörde ist.
Herr Stadtrat
Barthel sah keine Konkurrenzsituation zu anderen Einzelhändlern in der Stadt.
Herr Stadtrat Dr.
Borchers vermutete nur eine Erweiterung des Getränkehandelssortiments.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
18 |
JA-Stimmen |
17 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
1 |