Sitzung: 27.04.2017 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 035/2017
Der Stadtrat beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 8 BauGB den Bebauungsplan G 22/1 „Wohngebiet Rudolf-Breitscheid-Straße“ mit folgendem Geltungsbereich aufzustellen:
Gemarkung Gommern;
Flurstücke Nr. 159a, 161/1, 162/2, 162/3, 162/5, 162/6, 162/7, 166a.
Herr Opitz sprach kurz zur
Grundstücksverteilung.
Herr Stadtrat Schürer
informierte sich zum Vorbesitzer der Grundstücke.
Herr Stadtrat Eckoldt
fragte nach welche Bebauung vorgesehen ist. Herr Opitz verwies dabei auf die
Beschlussvorlage und das es Ziel ist, die wohngeprägte Siedlungslücke zu
schließen. Weiter erklärte er, dass es sich hier erstmal um den
Aufstellungsbeschluss handelt. Der Stadtrat wird weiterhin darüber informiert
werden und ggf. beschließen.
Nach eventuellen
Wegerechten erkundigte sich Herr Stadtrat Dr. Borchers.
Herrn Stadtrat Neumann
interessierte, ob den Mietern des Garagenhofes bereits gekündigt wurde. Herr
Opitz antwortete, dass dies in Kürze sicherlich durch den Eigentümer geschehen
wird.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
19 |
JA-Stimmen |
17 |
NEIN-Stimmen |
2 |
Enthaltungen |
0 |