Sitzung: 30.03.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 001/2017
1.
Der
Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
zum
Neubau von drei Doppelhäusern und einem
Einfamilienhaus;
Heinrich-Zille-Straße, 01809 Heidenau;
Flurstücke Nr. 60/3 z.T., 60/4, 61/2, 61/3
z.T.;
Gemarkung Mügeln;
das Einvernehmen der Gemeinde nach
§ 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO
zu erteilen.
2. Der Stadtrat beschließt, im geschilderten Zusammenhang die
Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB lt. der jeweiligen
Buchstaben a. bis e. der Erläuterung dieser Beschlussvorlage zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
21 |
JA-Stimmen |
21 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |