Sitzung: 30.04.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 040/2015
1. Der Stadtrat der Stadt Heidenau
beschließt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden
Haushaltsmittel die Förderung des Projektes „Gemeindezentrum Christuskirche“ in
Heidenau, Rathausstraße 6 (Flurstücke Nr. 203 a und 209, Gemarkung Mügeln) im
Rahmen des Bund-Länder-Programm „Die Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“
(SSP) in Höhe von 1.033.148,54 € in den Haushaltsjahren 2015 und 2016.
2. Der Stadtrat der Stadt Heidenau stimmt
gemäß der Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung (VwV-StBauE) vom
20.08.2009 Abschnitt A Nummer 5.2.2 Satz 1 c) der teilweisen Übernahme des für
die Komplementierung der Finanzhilfen des Bundes und des Landes
bereitzustellenden kommunalen Eigenanteils durch die Evangelisch-Lutherische
Kirchgemeinde Heidenau-Dohna-Burkhardswalde zu; die Stadt Heidenau selbst trägt
letztlich einen Eigenanteil an der Investition in Höhe von insgesamt 150.000,00
€ unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der notwendigen Haushaltsmittel.
3. Der Stadtrat der Stadt Heidenau
beauftragt den Bürgermeister, mit der Kirchgemeinde Heidenau-Dohna-Burkhardswalde
entsprechende Vereinbarungen im Sinne der Pkt. 1 und 2 unter Beachtung
fördertechnischer Vorgaben abzuschließen.
Herr Opitz informierte zur
Beschlussvorlage bevor er das Wort an Herrn Lässig und Frau Pfarrerin Guske
übergab.
Gemeinsamt stellten Herr
Lässig und Frau Guske das Projekt der umfassenden Sanierung des
Gemeindezentrums Christuskirche vor. Sie sprachen zu nachfolgenden Punkten:
- Angaben zum Fördergebiet
- Beispiele für
Investitionen
- Lage/ Geschichte
- Verknüpfung der Akteure
und Einwohner mit dem Projekt
- bisherige
Veranstaltungen/Aktionen
- Baubeschreibung
- Kosten- und
Finanzierungsübersicht: Baukosten
- Kosten- und
Finanzierungsübersicht: Finanzierung
- bauliche Vorzugsvariante
EG/OG
- Ansichten
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
18 |
JA-Stimmen |
18 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |