Stadtrat

Stadtratssitzung"Sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße Sie zur Sitzung des Stadtrates und eröffne die Tagesordnung ...." - so, oder mit ähnlichen Worten eröffnet der Bürgermeister regelmäßig die Sitzungen des Stadtrates der Stadt Heidenau und seiner Ausschüsse.

Art. 28 des Grundgesetz und Art. 82 Abs. 2 der Sächsischen Landesverfassung gewähren den Städten und Gemeinden des Freistaates Sachsen das Recht, ihre kommunalen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze eigenständig zu regeln.

Der Stadtrat, das Hauptorgan der Stadt Heidenau, besteht aus 22 Stadträtinnen und Stadträten sowie dem Bürgermeister; die Stadträtinnen und Stadträte werden für eine Amtszeit von 5 Jahren durch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidenau gewählt. Das Wahlergebnis der letzten Stadtratswahl finden Sie hier.

Der Stadtrat entscheidet über wichtige Angelegenheiten der Stadt, verabschiedet die Satzungen, die das örtliche Zusammenleben gestalten und kontrolliert die Verwaltung. Dabei zählt er im Gegensatz zu den Länderparlamenten und dem Bundestag zur exekutiven (ausführenden) Staatsgewalt.

Über die Zusammensetzung des Stadtrates, seiner Ausschüsse und die jeweiligen Sitzungen infomiert Sie hier das Bürgerinformationssystem.

Die Mitglieder des Stadtrates haben die Möglichkeit, sofern sie im Besitz einer Benutzerkennung sowie eines Passwortes sind, sich über öffentliche Sitzungen der Gremien zu informieren und bei Bedarf die benötigten Dokumente herunterzuladen bzw. auszudrucken.

Hier geht`s zum: Ratsinformationssystem