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Luftbild Heidenau Nord
Mitteilung vom 25.08.2023

Notbekanntmachung zur Schöffenwahl 2023

Öffentliche Bekanntmachung zur Auflegung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Am 29.06.2023 hat der Stadtrat der Stadt Heidenau die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 (Beschlussvorlage 053/2023) beschlossen.

Nach dieser Beschlussfassung wird die Vorschlagsliste der Bewerber für das Ehrenamt des Schöffen in der Zeit vom 28.08.2023 bis 03.09.2023 (wiederholt zur Heilung von festgestellten Verfahrensfehlern) im Erdgeschoss des Rathauses, Dresdner Str. 47, 01809 Heidenau im Zimmer A. 007 zu jedermanns Einsicht aufgelegt. Die Einsichtnahme ist in dieser Zeit zu den üblichen Dienstzeiten der Stadtverwaltung Heidenau möglich.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Der Einspruch ist bis zum 11.09.2023 schriftlich oder zur Niederschrift bzw. zu Protokoll bei der Stadtverwaltung Heidenau, Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau oder beim Amtsgericht Pirna, Schloßhof 7, 01796 Pirna zu erheben.

Heidenau, 25.08.2023

Jürgen Opitz
Bürgermeister