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Feuerwerk

Leider ereignen sich immer wieder zahlreiche Brände und Unfälle, die auf den Umgang mit Pyrotechnik zurückzuführen sind. Die Stadt Heidenau möchte hier ein paar Hinweise zum sicheren Verhalten geben.

Schon beim Kauf von Feuerwerkskörpern muss die Eignung der Feuerwerkskörper beachtet werden. Erzeugnisse, die für den Einsatz im Freien bestimmt sind, dürfen nicht in Räumen abgebrannt werden. Hier könnten sie erhebliche Schäden verursachen.
Es dürfen nur pyrotechnische Erzeugnisse mit einem Prüfzeichen BAM-P der "Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung" verwendet werden. Diese Erzeugnisse entsprechen den in der Bundesrepublik geltenden Bestimmungen. Erzeugnisse, die oft bereits ganzjährig im Ausland vertrieben werden, entsprechen nur selten den erforderlichen Sicherheitsanforderungen. Feuerwerkskörper sind, abgesehen von wenigen Ausnahmen, nicht für Kinder und Jugendliche geeignet.

Zeitraum der Anwendung

Es gibt Erzeugnisse der Klasse I, die ganzjährig von Personen ab 12 Jahren angewendet werden können.

Erzeugnisse der Klasse II, dürfen in der Regel vom 28. bis 31. Dezember an Personen über 18 Jahren verkauft werden. Zu verwenden ist dieses Feuerwerk nur vom 31. Dezember, 0.00 Uhr bis zum 01. Januar, 24.00 Uhr. Außerhalb dieser Regelzeiten ist das Abbrennen bzw. Anzünden von pyrotechnischen Gegenständen ohne Ausnahmegenehmigung verboten.

Ausnahmegenehmigung

Im Ordnungsamt der Stadt Heidenau besteht die Möglichkeit, bei besonderen Anlässen (z.B. Hochzeitsfeier o.ä.) eine Ausnahmegenehmigung für das Zünden bzw. Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen außerhalb der Regelzeiten zu beantragen.

Der Antrag muss schriftlich innerhalb angemessener Frist mit folgenden Mindestangaben gestellt werden:

  • Name, Vorname bzw. Firmenname/Verein
  • Anschrift des Beantragenden (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  • Anlass des Feuerwerks
  • Anschrift des Veranstaltungsortes
  • Datum und zeitlicher Rahmen der Veranstaltung
  • Klasse der pyrotechnischen Erzeugnisse

Zeitlicher Rahmen

Das Feuerwerk muss spätestens um 22:00 Uhr MEZ (im Mai bis Juli spätestens um 22:30 Uhr) beendet sein. Während der Zeiten, in denen die MESZ als gesetzliche Zeit vorgeschrieben ist, muss das Feuerwerk spätestens um 22:30 Uhr (im Mai bis Juni spätestens um 23:00 Uhr) MESZ beendet sein.

Sicherheitsrichtlinien

Es sollte immer bedacht werden, dass nach Alkoholgenuss der verantwortungsvolle Umgang mit Pyrotechnik eingeschränkt sein kann.

Nie Feuerwerk in der Nähe von leichtbrennbaren Materialien abbrennen. Bei Höhenfeuerwerk stets auch die Umgebung beachten (u.a. Betriebsgelände mit abgelagerten brennbaren Materialien, landwirtschaftliche Einrichtungen, Tankstellen).

Standsichere Abschussmöglichkeiten verwenden (z.B. schwere Flaschen) und den Abschusswinkel beachten. Nie Raketen mit dem Stab ins Erdreich stecken, da die Schubkraft der Raketen dann nicht für einen sicheren Start ausreicht. Es besteht die Gefahr, dass die Rakete direkt am Erdboden zerknallt. Eine erhebliche Gefährdung für Personen und die Umgebung würde entstehen.
Unbedingt Windrichtung und Windgeschwindigkeit beachten, da bei starkem Wind die Flugbahn von Feuerwerkskörpern unberechenbar ist. Im Zweifelsfall sollte auf das Höhenfeuerwerk verzichtet bzw. eine absolut sichere Abschussposition aufgesucht werden.

Nie Feuerwerkskörper in Richtung von Gebäuden abschießen, da Personen an Fenstern und Balkonen so erheblich gefährdet werden könnten. Raketen sind zumeist in der Lage, Fensterscheiben zu durchschlagen. Ein Brandausbruch wäre dann vorprogrammiert.

Das Abschießen von Raketen und anderen Feuerwerkskörpern aus Fenstern und von Balkonen ist zu unterlassen. Generell dürfen Feuerwerkskörper nie gegen Personen oder Tiere gerichtet werden, da dies eine extreme Gesundheitsgefährdung bedeutet und zu folgenschweren Verletzungen führen kann. Schädigungen der Augen, Verbrennungen des Gesichts, anderer Körperteile und Gehörschäden zählen zu den häufigsten Indikationen für Rettungsdiensteinsätze.

Feuerwerkskörper sind ebenfalls nie gegen fahrende Fahrzeuge zu richten, da die Schreckreaktion der Kraftfahrer zu schwerwiegenden Unfällen führen kann. Beim Abbrennen von Feuerwerk genügend Abstand zu geparkten Fahrzeugen halten, da sich Kraft- und Schmierstoffablagerungen entzünden könnten.

Besonders wer Silvester nicht zu Hause verbringt, sollte alle Fenster geschlossen halten. Leichtbrennbares Material z.B. auf Terrasse oder Balkon kann gefährlich sein - deshalb besser entfernen. Möglichst sollten Nachbarn um Kontrollen gebeten werden.

Feuerwerkskörper die nicht ordnungsgemäß gezündet haben, sollten entfernt werden, da besonders an den Folgetagen Gefahr für spielende Kinder besteht. Vor dem Entfernen jedoch eine ausreichende Zeit warten und möglichst den Feuerwerkskörper mit ausreichend Wasser durchfeuchten.

Zuständig

Rechts- und Ordnungsamt
Dresdner Straße 47
01809 Heidenau

Telefon: 03529 571-252
Fax: 03529 571-198
E-Mail

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