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Erbbaurecht

Die Stadt Heidenau vergibt in speziellen Fällen Erbbaurecht.

Das Erbbaurecht ist ein grundstücksgleiches Recht.
Anstatt des Verkaufs eines städtischen Grundstückes kann zwischen dem Erbbaurechtsgeber (Eigentümer) und dem Erbbaurechtsnehmer, der z. B. ein Einfamilienhaus errichten will, ein Erbbaurechtsvertrag über einen zu vereinbarenden Zeitraum (z. B. 99 Jahre) abgeschlossen werden. Der Erbbaurechtsnehmer hat für das Erbbaurecht einen jährlichen Erbbauzins zu zahlen, der zwischen 4% und 6% des Grundstückswertes beträgt.


Das Erbbaurecht kann mit Grundschulden belastet und auch weiterveräußert werden.

Zuständig

Bauamt
von-Stephan-Straße 4
01809 Heidenau

Telefon: 03529 571-451
Fax: 03529 571-196
E-Mail

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im Rathaus

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