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Ehrungen

Der Stadtrat der Stadt Heidenau kann verdiente Bürger und andere Personen mit einer Ehrung würdigen; Rechtsgrundlage sowie das Verfahren zur Ehrung sind in der Ehrungssatzung der Stadt Heidenau nachzulesen.

Vorschläge für Ehrungen können schriftlich beim Bürgermeister eingereicht werden; sie sollen begründet und ggf. mit zur Beurteilung ausreichenden Unterlagen versehen werden.

Die Vorschläge für die Verleihung des Ehrenamtspreises der Stadt Heidenau sind bis spätestens zum 30. September des laufenden Kalenderjahres einzureichen.

Zuständig

Stabsstelle Bürgermeister
Dresdner Straße 47
01809 Heidenau

Telefon: 03529 571 409
Fax: 03529 571 11 409
E-Mail

Dokumente

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Öffnungszeiten
im Rathaus

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  (Stadtkasse 08:30 bis 12:00 Uhr)

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